Alle Informationen rund um die elektronische Einreisegenehmigung (ETA-IL) für Ihre Reise nach Israel.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Reisende aus von der Visumspflicht befreiten Ländern eine elektronische Einreisegenehmigung beantragen, die so genannte „Electronic Travel Authorization“ oder kurz ETA-IL. Nachfolgend finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema "ETA-IL".
Hilfe zur Antragsstellung finden Sie im Punkt Hilfe.
Das Antragsformular zum ETA-IL (elektronische Einreisegenehmigung) finden Sie auf der Webseite https://israel-entry.piba.gov.il/forms/.
Reisende mit einem Aufenthalt von bis zu 90 Tage aus berechtigten Ländern benötigen eine ETA-IL. Die Länder, die für das israelische ETA in Frage kommen, sind dieselben, die vor 2024 kein Visum oder sonstige Dokumente für die Einreise nach Israel benötigten. Die vollständige Liste der von der Visumpflicht befreiten Länder finden Sie unter dem Punkt antragsberechtigte Länder.
Sie können auf der Seite der Israelischen Behörden prüfen, ob Sie berechtigt sind den ETA-IL zu beantragen. Zur Prüfung gelangen Sie hier.
Sie sollten innerhalb von 24 bis 72 Stunden (manchmal innerhalb weniger Minuten) eine Antwort erhalten.
Bis zum Absenden des Antrags können Sie über die Navigation im Formular Tippfehler korrigieren. Im letzten Schritt werden Sie gebeten nochmals alle Daten zu kontrollieren. Auch hier besteht nochmals die Möglichkeit Fehler zu korrigieren. Nach Absenden des Antrags kann keine Korrektur mehr vorgenommen werden, in diesem Fall müssen Sie den Antrag neu stellen.
Sollten Sie sich lediglich bei Einreisedatum und Reisedauer vertippt haben, so ist dies nicht weiter relevant, da das ETA-IL ab Genehmigung für alle Reisen (unter 90 Tagen) gültig ist. Prüfen Sie in Ihrer Genehmigungs-E-Mail ab wann das ETA-IL gültig ist.
Die Israelischen Behörden verlangen keine ausgedruckte Genehmigung, dennoch kann bspw. die Fluglinie eine ausgedruckte Genehmigung wünschen oder das von Ihnen genutzte Gerät hat keinen Akku/Strom und versagt vor Einreise. Wir empfehlen daher dringend die Genehmigungs-E-Mail auch in ausgedruckter Form mitzuführen.
Das ETA-IL ist ab Zeitpunkt der Bestätigung für 2 Jahre gültig, maximal jedoch für die Dauer der Reisepass-Gültigkeit. Das Gültigkeitsdatum finden Sie auch auf Ihrer Bestätigung ("valid until").
Ein gültiges ETA-IL kann für mehrer Einreisen genutzt werden, maximal jedoch für 90 zusammenhängende Tage in Israel. Sie brauchen nicht für jede Reise währen der Gültigkeit des ETA einen neuen Antrag stellen.
Auf unserer YouTube-Seite finden Sie eine Video-Anleitung zum Prozess des ETA-IL. Klicken Sie hier um zum Video zu gelangen.
Sollten Sie trotz Video Hilfe bei der Antragsstellung benötigen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt. Bitte nennen Sie uns Ihre Auftrags- bzw. Rechnungsnummer, da wir nur bei über uns gebuchten Reisen behilflich sein können.
Nein, Israelische Staatsbürger benötigen kein ETA-IL
Ja, jede Person - unabhängig vom Alter, vom Kleinkind/Baby bis ins hohe Alter - die aus einem Land nach Israel einreist, das von der Visumpflicht befreit ist, muss eine ETA-IL-Genehmigung einholen. Minderjährige können nicht selbst eine ETA-IL beantragen; ein Erwachsener muss in ihrem Namen einen Antrag stellen. Wenn Sie das Antragsformular für Minderjährige ausfüllen, geben Sie am Anfang an, dass Sie das Formular für eine andere Person ("someone else") ausfüllen.
Das ETA-IL wird zum Ende der Pilotphase 25 NIS (Israelische Shekel), in etwa 6,- € pro Person kosten. Die Kosten sind bei Antragsstellung zu begleichen.
Während der laufenden Pilotphase ist der Antrag kostenfrei.
Bürger, die eine der nachfolgenden Staatsbürgerschaften besitzen dürfen ohne Visum (aber nur mit ETA-IL-Genehmigung!) nach Israel einreisen (Stand 12.06.2024): Albanien, Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize, Brasilien, Bulgarien, Chile, Cook Islands, Costa Rica, Dänemark, Deutschland (ab 1928 geborene), Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Georgien, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Makedonien, Malawi, Malta, Mauritius, Mexico, Mikronesien, Moldawien (nur biometrische Pässe), Mongolei, Montenegro, Nauru, Niederlande, Niue, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, San Marino, Serbien, Singapur, Rumänien, Russische Föderation, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Südkorea, Spanien, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam, Swasiland, Schweden, Schweiz, Taiwan, Tonga, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Vanuatu, Weißrussland, Zentralafrikanische Republik, Zypern.
Die jeweils aktuell gültige Liste der visumsbefreiten Länder finden Sie auf der Seite der Botschaft.
Während der Gültigkeit Ihres ETA-IL müssen Sie einen neuen Antrag stellen, wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, Ihren Namen, Ihr Geschlecht oder Ihre Staatsangehörigkeitsland ändern. Für jeden neuen Antrag wird die entsprechende Gebühr erhoben.
Für alle Einreisen ab 01.01.2025 ist der Antrag verpflichtend. Israel möchte das System jedoch vorab testen und führt daher aktuell eine Pilotphase ("Testphase") durch. Anträge bis Einreisedatum 01.01.2025 sind freiwillig und kostenfrei.
Da die Pilotphase kostenfrei ist und der Antrag für 2 Jahre (oder bis Ende des Reisepasses) gültig ist empfehlen wir den Antrag zu stellen, auch wenn die Einreise erst weiter in der Zukunft erfolgt.
Reisende mit biometrischem sowie nicht-biometrischen Reisepässen können den ETA-IL beantragen. Lediglich Reisende aus der Republik Moldau benötigen zwingend einen biometrischen Reisepass, ansonsten muss ein reguläres Visum beantragt werden.